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Impfaktion am EWE Baskets Day: Impfzentrum öffnet am Gameday

14.09.2021

Bevor die drohende vierte Welle in der Corona-Pandemie in diesem Herbst einsetzt, nutzt das Impfzentrum Oldenburg den EWE Baskets Day am Sonntag, den 19. September, für eine einmalige Impfaktion, die die EWE Baskets Oldenburg gerne unterstützen.

 

Während der Einlass beim EWE Baskets Day um 11.30 Uhr in der Großen EWE Arena startet, wird das Impfzentrum in der Messehalle der Weser-Ems-Hallen im Zeitraum von 11 bis 15 Uhr angesichts des Basketball-Events nebenan eine weitere Gelegenheit zum Impfen anbieten, bevor das Impfzentrum Oldenburg selbst ab dem 24. September geschlossen wird und seinen Betrieb einstellt.

 

Somit haben volljährige Impfwillige in Oldenburg nochmal eine Möglichkeit, kurzfristig und ohne Termin eine Impfung zu erhalten. Hierfür werden 200 Impfdosen bereitgehalten. Es wird ausschließlich der Impfstoff von Johnson & Johnson angeboten. Mit diesem Vakzin ist bereits ab dem 15. Tag nach der Impfung der Status „vollständig geimpft“ erreicht. Eine zweite Impfung ist in diesem Sinne mit J&J nicht nötig.

 

Folgende Voraussetzungen müssen für diese Aktion am 19. September erfüllt sein, um geimpft werden zu können: Volljährigkeit und Identifikation mit einem gültigen Personalausweis. Sollte bereits ein Impfpass vorliegen, wird darum gebeten diesen ebenfalls mitzubringen. Also eine vom Ablauf her unkomplizierte Angelegenheit.

 

Um die Impfaktion möglichst zügig zu halten, wird darum gebeten, die Vordrucke zur Aufklärung, Anamnese und Einwilligung ausgefüllt mitzubringen:

https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/Materialien/COVID-19-Vektorimpfstoff-Tab.html

 

Bitte beachten: Eine Impfung am 19. September erfüllt nicht die Voraussetzung in der sogenannten „3G-Regel“ für den Einlass zum EWE Baskets Day in die EWE Arena, da an dem Tag eben noch nicht der Status „vollständig geimpft“ hergestellt ist. Für noch nicht vollständig Geimpfte gilt: Für den Einlass ist ein von einer zertifizierten Teststation negativ attestierter Schnelltest vorzulegen, der nicht älter als 24 Stunden ist. Sogenannte Selbsttests sind nicht zulässig.

 

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